Das Niedersächsische Klimaschutzgesetz muss überarbeitet werden. Kommunen werden verpflichtet, eine CO² Klimabilanz vorzulegen. Dies ist unter anderem die Aufgabe eines Klimaschutzmanagers/ einer Klimaschutzmanagerin, die in Städten, Gemeinden und Landkreisen bis 2024 gesetzlich geregelt eingestellt werden müssen. Die Bilanzen müssen sinngemäß den IPCC Guidelines für National Greenhouse Inventories“ auch für Niedersachsen, Landkreise, Städte und Gemeinden entsprechen.
Angestrebtes Ziel: Klimaneutrale Kommunen und Landkreise bis 2030 (vgl. Rhein-Neckarkreis)